Wir beraten aus Sicht gemeinnütziger Einrichtungen als (Mit-) Erben oder Vermächtnisnehmer sowie bei der Erbeinsetzung, Erbauseinandersetzung, Vermächtnisabwicklung.
Wir vertreten gemeinnützige Einrichtungen gegenüber Nachlassgerichten, Miterben und Testamentsvollstreckern.
Hier verfügen wir über vielfältige und langjährige Erfahrungen.