
Individuelle und unabhängige Beratung
Unser fünfköpfiges Team hat sich spezialisiert auf die Beratung in den Bereichen Medizin- und Gesundheitsrecht, Gesellschafts- und Gemeinnützigkeitsrecht, Arbeitsrecht, Schul- und Hochschulrecht sowie ausgewählte Bereiche des Verwaltungsrechts. Mit höchstem professionellen Anspruch. Hier begleiten wir unsere Kunden bestmöglich.
Bei Fragen, auf die wir nicht spezialisiert sind, verfügen wir über ein Netzwerk hochqualifizierter und unabhängiger Berater, die wir hinzuziehen und mit denen wir zusammenarbeiten.
Unsere Beratung ist individuell und unabhängig. Wir gehen häufig mit unseren Kunden neue Wege, auf denen es die passende rechtliche Gestaltung erst zu entwickeln gilt. Etwa bei Fragen der Organisationsentwicklung, der Rechtsformwahl und der strategischen Ausrichtung suchen wir gemeinsam mit unseren Kunden die angemessene rechtliche Form.
Wir wollen unseren Kunden die oft komplexe Rechtsmaterie so vermitteln, dass sie das Recht möglichst selbständig in ihren Lebensfeldern anwenden können, um im Rechtsleben eine aktive und gestaltende Rolle einzunehmen. Und um Entwicklungen zu ermöglichen.
Unsere Beratung soll keine „Einbahnstraße“ sein. Im offenen und kritischen Erfahrungsaustausch mit unseren Kunden entwickeln wir unsere Sozietät. Individuell und in unserer Zusammenarbeit.
Medizin- und Gesundheitsrecht
Das Medizinrecht ist ein „Querschnittsgebiet“, das vormals getrennt behandelte Rechtsgebiete zusammenfasst. Es geht weit über das hinaus, was sich bislang in der Praxis unter den Stichworten „Arztrecht“ und „Arzthaftungsrecht“ eingebürgert hat. Der Begriff bezeichnet im umfassenden Sinn die Rechtsmaterie, die sich auf die Behandlung von Patienten durch die dafür zugelassenen Fachleute bezieht – einschließlich der Finanzierung ihrer Leistungen. Der hier tätige Anwalt muss Spezialist in verschiedenen Teilgebieten sein.
Kurz nach der Einführung des Fachanwalts für Medizinrecht Mitte 2005 hat Rechtsanwalt Jan Matthias Hesse diese Qualifikation erworben und berät und begleitet umfassend auf diesem Gebiet.
Die folgende stichpunktartige Aufzählung gibt einen Überblick über unser Beratungsangebot in dieser anspruchsvollen Rechtsmaterie:
Berufsrecht der Ärzte und anderer Heilberufe
- Berufsrecht der Ärzte und anderer Heilberufe
- Standesrecht (z.B. Vorwurf des standeswidrigen Verhaltens, unerlaubte Werbung)
- z.B. Erteilung und Widerruf der Approbation
- Vertretung vor den Ärztekammern, Verwaltungsbehörden, Berufs- und Verwaltungsgerichten
Vertragsarztrecht
- Honorarverteilung (EBM, HVV, RLV)
- Plausibilitätsprüfung
- Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Verfahren wegen Zulassungsentziehung,
- DisziplinarverfahrenVertretung vor den Zulassungs- und Berufungsausschüssen sowie den Sozialgerichten
Arzthaftungsrecht
- Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen (nur auf Seiten der Leistungserbringer), Vertretung vor den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
Arztstrafrecht
- Verteidigung von Ärzten in berufsspezifischen Ermittlungs- und Strafverfahren z.B.
- Vorwurf des Abrechnungsbetrugs, der fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung
- Vertretung gegenüber Staatsanwaltschaften und Gerichten in jedem Verfahrensstadium.
Praxisübergabe und – nachfolge
- Gründungs- und Nachfolgeberatung
- Praxisübernahmeverträge
- Zulassungs- und Nachfolgeverfahren vor den Zulassungsausschüssen
Vertragsgestaltung
- Praxisübernahmeverträge
- Gesellschaftsverträge (GbR, Partnerschaftsgesellschaft)
- Praxisgemeinschaftsverträge
- Job-Sharing-Modelle
- Kooperationen im Gesundheitswesen
- Modelle der Integrierten Versorgung
- Belegarztverträge
Kooperationen im Gesundheitswesen
- Ärztehäuser, Therapeutika, Gesundheitszentren
- Praxisnetze, Ärztegenossenschaften
- Modelle der Integrierten Versorgung
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
Krankenhausrecht
- Krankenhausfinanzierung
- Kostenübernahmestreitigkeiten mit Krankenkassen
- Vertragsgestaltung (Wahlleistungsvereinbarung, Behandlungsverträge)
- Kooperationsmodelle (MVZ, Integrierte Versorgung, Notfallpraxen)
- Rechtsformwechsel
- Ausgliederungen
- Arbeitsrecht im Krankenhaus
Apothekenrecht sowie Arzneimittel-, Lebensmittel- und Kosmetikrecht
- Abgrenzung von Arzneimitteln zu Lebensmitteln
- Abgrenzung von Arzneimitteln zu Nähr- und Stärkungsmitteln
- Besonderheiten bei Rezeptur- und Defekturarzneimitteln
Heilmittelwerberecht, Leistungsrecht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie Beihilfenrecht, Schwerpunkt: Recht der Komplementärmedizin
- Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Akupunktur, weitere seriöse Verfahren der Komplementärmedizin (z.B. anerkannt nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis für Komplementärmedizin)
- Bundesweite Beratung und Vertretung von Leistungserbringern und Verbänden mit Schwerpunkt im Bereich der seriösen Verfahren der Komplementärmedizin (Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Berufsverbände, Arztpraxen, Dachverbände, Patientenverbände)
- Kostenerstattung von seriösen Verfahren der Komplementärmedizin (Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Akupunktur) in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, Beihilfe
Das Recht gemeinwohlorientierter Unternehmen
Wir beraten Krankenhäuser, Arztpraxen, verschiedenste Formen ärztlicher Kooperationen, sozial- und heilpädagogische Einrichtungen, Integrationsunternehmen, Schulen und Kindergärten sowie Hochschulen in freier Trägerschaft, Stiftungen und gemeinwohlorientierte Unternehmen, Unternehmen in Verantwortungseigentum.
Arbeitsrecht
Wir beraten und begleiten Mandanten im gesamten Bundesgebiet sowohl ausßergerichtlich als auch vor Gericht in sämtlichen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Individualarbeitsrecht
Wir beraten bei der Begründung, dem Inhalt, der Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen und übernehmen die Vertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren. Zum Beratungsspektrum im Arbeitsrecht zählen auch freie Mitarbeitsverhältnisse, Berufsausbildungsverhältnisse sowie Geschäftsführer- und Chefarztverträge.
Durch sorgfältige anwaltliche Begleitung arbeitsrechtlicher Beziehungen lassen sich aufreibende Streitigkeiten und hohe Kosten vermeiden. Etwa weil Fristen und Formvorschriften genau zu beachten sind, die von einem juristisch nicht geschulten Sachbearbeiter nicht vollständig überblickt werden können. Einrichtungen und Unternehmen, die durch selbst verfasste Verträgen und Erklärungen Beratungskosten sparen wollen, tun dies oftmals an der falschen Stelle.
Kollektives Arbeitsrecht
Wir beraten Einrichtungen und Unternehmen in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts. Dazu gehört das Betriebsverfassungsgesetz mit den Rechten (Information bis hin zur Mitbestimmung) des Betriebsrats und die rechtliche Ausgestaltung von Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und auch das Tarifvertragsrecht.
Stiftungsrecht
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Beratung und Begleitung von Stiftungsgründungen sowie bei ihrer laufenden Beratung.
Wir führen für Sie die Verhandlungen mit der Stiftungsbehörde. Wir klären die steuerrechtlichen Fragen mit dem Finanzamt und beraten bei allen Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts – in enger Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungssozietät Siebeck und Tietgen in unserem Hause.
Zunächst gilt es, die Intentionen des Stifters oder der Stifterin zu klären. Sodann muss die geeignete Rechtsform gefunden werden. Hier bieten sich – mehr als gewöhnlich bekannt – eine ganze Bandbreite an Formen an: von der selbständigen und rechtsfähigen Stiftung bis zur unselbständige Stiftung; von der Stiftungs-GmbH bis zum Stiftungs-Verein.
Im Bereich der Stiftungsverwaltung kooperieren wir mit der GLS Treuhand e.V., Bochum.
Erbrecht
Wir beraten aus Sicht gemeinnütziger Einrichtungen als (Mit-) Erben oder Vermächtnisnehmer sowie bei der Erbeinsetzung, Erbauseinandersetzung, Vermächtnisabwicklung.
Wir vertreten gemeinnützige Einrichtungen gegenüber Nachlassgerichten, Miterben und Testamentsvollstreckern.
Hier verfügen wir über vielfältige und langjährige Erfahrungen.
Schul-, Hochschulrecht und Kindergartenrecht
Im Schulrecht beraten und vertreten wir Schulen in Freier Trägerschaft insbesondere bei der Beantragung der Schulgenehmigung von Ersatzschulen, der Vertragsgestaltung, Organisationsentwicklung und Schulfinanzierung. Wir betreuen heilpädagogische Schulen und Heimsonderschulen etwa bei Verhandlungen mit Verwaltungsbehörden über die Zahlung von Personalkostenzuschüssen und die Eingruppierung von Lehrkräften.
Im Hochschulrecht beraten wir in Fragen des Gesellschaftsrechts privater Hochschulen, der Vertragsgestaltung und des Prüfungsrechts.
Im Kindergartenrecht beraten wir im Bereich der Vertragsgestaltung, des Organisationsrechts und der Aufsichts- und Betreuungspflichten von Erzieherinnen und Erziehern.
Prüfungsrecht
Anfechtung von Prüfungsentscheidungen in Schule, Studium und Ausbildung. Verteidigung gegen den Verlust des Prüfungsanspruchs und drohende Exmatrikulation.
