Schul-, Hochschulrecht und Kindergartenrecht

Im Schulrecht beraten und vertreten wir Schulen in Freier Trägerschaft insbesondere bei der Beantragung der Schulgenehmigung von Ersatzschulen, der Vertragsgestaltung, Organisationsentwicklung und Schulfinanzierung. Wir betreuen heilpädagogische Schulen und Heimsonderschulen etwa bei Verhandlungen mit Verwaltungsbehörden über die Zahlung von Personalkostenzuschüssen und die Eingruppierung von Lehrkräften. 

Im Hochschulrecht beraten wir in Fragen des Gesellschaftsrechts privater Hochschulen, der Vertragsgestaltung und des Prüfungsrechts.

Im Kindergartenrecht beraten wir im Bereich der Vertragsgestaltung, des Organisationsrechts und der Aufsichts- und Betreuungspflichten von Erzieherinnen und Erziehern.