Medizin- und Gesundheitsrecht

Das Medizinrecht ist ein "Querschnittsgebiet", das vormals getrennt behandelte Rechtsgebiete zusammenfasst. Es geht weit über das hinaus, was sich bislang in der Praxis unter den Stichworten "Arztrecht" und "Arzthaftungsrecht" eingebürgert hat. Der Begriff bezeichnet im umfassenden Sinn die Rechtsmaterie, die sich auf die Behandlung von Patienten durch die dafür zugelassenen Fachleute bezieht - einschließlich der Finanzierung ihrer Leistungen. Der hier tätige Anwalt muss Spezialist in verschiedenen Teilgebieten sein.

Kurz nach der Einführung des Fachanwalts für Medizinrecht Mitte 2005 hat Rechtsanwalt Jan Matthias Hesse diese Qualifikation erworben und berät und begleitet umfassend auf diesem Gebiet.

Die folgende stichpunktartige Aufzählung gibt einen Überblick über unser Beratungsangebot in dieser anspruchsvollen Rechtsmaterie:

Berufsrecht der Ärzte und anderer Heilberufe:

  • Berufsrecht der Ärzte und anderer Heilberufe
  • Standesrecht (z.B. Vorwurf des standeswidrigen Verhaltens, unerlaubte Werbung)
  • z.B. Erteilung und Widerruf der Approbation
  • Vertretung vor den Ärztekammern, Verwaltungsbehörden, Berufs- und Verwaltungsgerichten.

Vertragsarztrecht:

  • Honorarverteilung (EBM, HVV, RLV)
  • Plausibilitätsprüfung
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Verfahren wegen Zulassungsentziehung, DisziplinarverfahrenVertretung vor den Zulassungs- und Berufungsausschüssen sowie den Sozialgerichten.

Arzthaftungsrecht:

  • Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen (nur auf Seiten der Leistungserbringer), Vertretung vor den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen.

Arztstrafrecht:

  • Verteidigung von Ärzten in berufsspezifischen Ermittlungs- und Strafverfahren z.B.
  • Vorwurf des Abrechnungsbetrugs, der fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung
  • Vertretung gegenüber Staatsanwaltschaften und Gerichten in jedem Verfahrensstadium.

Praxisübergabe und – nachfolge:

  • Gründungs- und Nachfolgeberatung
  • Praxisübernahmeverträge
  • Zulassungs- und Nachfolgeverfahren vor den Zulassungsausschüssen.

Vertragsgestaltung:

  • Praxisübernahmeverträge
  • Gesellschaftsverträge (GbR, Partnerschaftsgesellschaft)
  • Praxisgemeinschaftsverträge
  • Job-Sharing-Modelle
  • Kooperationen im Gesundheitswesen
  • Modelle der Integrierten Versorgung
  • Belegarztverträge.

Kooperationen im Gesundheitswesen:

  • Ärztehäuser, Therapeutika, Gesundheitszentren
  • Praxisnetze, Ärztegenossenschaften
  • Modelle der Integrierten Versorgung
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ).

Krankenhausrecht:

  • Krankenhausfinanzierung
  • Kostenübernahmestreitigkeiten mit Krankenkassen
  • Vertragsgestaltung (Wahlleistungsvereinbarung, Behandlungsverträge)
  • Kooperationsmodelle (MVZ, Integrierte Versorgung, Notfallpraxen)
  • Rechtsformwechsel
  • Ausgliederungen
  • Arbeitsrecht im Krankenhaus.

Apothekenrecht sowie Arzneimittel-, Lebensmittel- und Kosmetikrecht:

  • Abgrenzung von Arzneimitteln zu Lebensmitteln
  • Abgrenzung von Arzneimitteln zu Nähr- und Stärkungsmitteln
  • Besonderheiten bei Rezeptur- und Defekturarzneimitteln.

Heilmittelwerberecht, Leistungsrecht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie Beihilfenrecht, Schwerpunkt: Recht der Komplementärmedizin:

  • Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Akupunktur, weitere seriöse Verfahren der Komplementärmedizin (z.B. anerkannt nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis für Komplementärmedizin)
  • Bundesweite Beratung und Vertretung von Leistungserbringern und Verbänden mit Schwerpunkt im Bereich der seriösen Verfahren der Komplementärmedizin (Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Berufsverbände, Arztpraxen, Dachverbände, Patientenverbände)
  • Kostenerstattung von seriösen Verfahren der Komplementärmedizin (Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Akupunktur) in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, Beihilfe.