Wir beraten Krankenhäuser, Arztpraxen, verschiedenste Formen ärztlicher Kooperationen, sozial- und heilpädagogische Einrichtungen, Integrationsunternehmen, Schulen und Kindergärten sowie Hochschulen in freier Trägerschaft, Stiftungen aber auch Wirtschaftsunternehmen mit einer sozialen und ethischen Ausrichtung. Sie alle erbringen wesentliche Beiträge zur öffentlichen Daseinsvorsorge und können daher - in einem weiten Sinne - als gemeinnützig bezeichnet werden.
Wir haben vielfältige Erfahrung in der Beratung bürgerschaftlichen Engagements, zivilgesellschaftlichen Unternehmertums, sog. Corporate Citizenship, des gesellschaftlichen Bereichs, der sich zwischen Staat, Wirtschaft und Familie selbst organisiert. Wir konzentrieren uns nicht nur auf gemeinnützige Einrichtungen im Sinne des Steuerrechts (vgl. § 52 Abgabenordung), sondern auch auf Wirtschaftsunternehmen, die ihr Handeln stärker an den Bedürfnissen ihrer menschlichen und natürlichen Umwelt ausrichten wollen denn an der Maximierung ihres monetären Gewinns. Dazu zählen Arztpraxen, private Krankenhäuser und pharmazeutische Unternehmen. Aber auch Ingenieure und Berater für eine nachhaltige Energieversorgung oder Unternehmen aus der ökologischen Landwirtschaft, wie beispielsweise die Regionalwert AG aus der Region Freiburg.
Zivilgesellschaftliches Unternehmertum folgt eigenen Gesetzen, weil es dabei weniger um die Errichtung und Umsetzung hierarchischer Strukturen geht, als um neue Formen der Zusammenarbeit, der Kooperation und Kommunikation auf gleicher Augenhöhe. Dies erfordert von einem Berater Verständnis für die besondere Arbeitsweise innerhalb solcher Unternehmungen. Unsere überkommene Rechtsordnung ist diesen neuen Formen nicht immer angemessen, so dass eine wesentliche Aufgabe des auf diesem Feld tätigen Juristen in der Rechtsgestaltung und Rechtsfortbildung sowie der Organisationsentwicklung besteht. Dieser Aufgabe widmen wir uns mit Pfofessionalität und Leidenschaft.
Die juristische Beratung in diesem Bereich bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Verwaltungsrecht. Das gesellschaftsrechtliche Beratungsspektrum umfasst insbesondere das Vereins- und das GmbH-Recht, das Genossenschaftsrecht, das Stiftungsrecht und das Personengesellschaftsrecht aber auch das Recht der sog. kleinen Aktiengesellschaft.
Da unsere Mandanten oft eigene Wege gehen, auf denen wir sie begleiten, deckt unsere Beratung auch eher unbekanntere Gebiete wie das Erbbaurecht und das Pachtrecht ab.
Wir beraten bei der Rechtsformwahl und Rechtsformgestaltung, wie auch bei der Umwandlung und Neustrukturierung, sowie bei Sanierung und Insolvenz.
Eine immer wichtiger werdendde Frage ist die nach erfolgreichen Kooperationsformen zwischen Unternehmen und Einrichtungen, die es den Partnern bei Wahrung ihrer jeweiligen Selbständigkeit und angestammten Flexibilität und Spezialisierung ermöglicht, dennoch ein Full-Service-Angebot zur Verfügung zu stellen, wie es sonst nur einem größeren, voll integrierten Unternehmen möglich ist. Hier verfügen wir über vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse, um Sie optimal zu beraten.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Begleitung zivilgesellschaftlicher Unternehmen und Einrichtungen in ihren Verhandlungen mit Behörden und staatlichen Stellen. Etwa bei Fragen der Erteilung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen oder der Bewilligung finanzieller Zuschüsse. Hier verfügen wird über umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit Behörden und bei der Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht.
Auch für die Grundfragen des Marken- udn Wettbewerbsrechts stehen wir zur Verfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Bernhard Ludwig.
In Fragen des Steuerrechts arbeiten wir mit der Sozietät Czesla, Siebeck und Tietgen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, zusammen, mit der wir auch unser Bürogebäude teilen.