Arbeitsrecht

Wir beraten und begleiten Mandanten im gesamten Bundesgebiet sowohl ausßergerichtlich als auch vor Gericht in sämtlichen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.

Individualarbeitsrecht

Wir beraten bei der Begründung, dem Inhalt, der Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen und übernehmen die Vertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren. Zum Beratungsspektrum im Arbeitsrecht zählen auch freie Mitarbeitsverhältnisse, Berufsausbildungsverhältnisse sowie Geschäftsführer- und Chefarztverträge.

Durch sorgfältige anwaltliche Begleitung arbeitsrechtlicher Beziehungen lassen sich aufreibende Streitigkeiten und hohe Kosten vermeiden. Etwa weil Fristen und Formvorschriften genau zu beachten sind, die von einem juristisch nicht geschulten Sachbearbeiter nicht vollständig überblickt werden können. Einrichtungen und Unternehmen, die durch selbst verfasste Verträgen und Erklärungen Beratungskosten sparen wollen, tun dies oftmals an der falschen Stelle.

Kollektives Arbeitsrecht

Wir beraten Einrichtungen und Unternehmen in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts. Dazu gehört das Betriebsverfassungsgesetz mit den Rechten (Information bis hin zur Mitbestimmung) des Betriebsrats und die rechtliche Ausgestaltung von Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und auch das Tarifvertragsrecht.